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Elternarbeit

Liebe Eltern,

auf diesen Seiten stellen wir Ihnen den Elternbeirat der Grundschule Kuppelnau vor.

Die Eltern haben gemäß dem Schulgesetz Baden-Württemberg das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Sie tun dies insbesondere in der Klassenpflegschaft, in den Elternvertretungen und in der Schulkonfrernz.

Beim ersten Klassenpflegschaftsabend (Elternabend) eines Schuljahres werden die ElternvertreterInnen und ihre StellvertreterInnen gewählt.

Diese wählen wiederum eine(n) Elternbeiratsvorsitzende(n) und eine(n) StellvertreterIn.

Im Schuljahr 2023/2024 sind dies:

  • Erich Steib: Elternbeiratsvorsitzender

  • Katrin Roknic: Stellvertreterín

Beide vertreten die Grundschule Kuppelnau im Gesamtelternbeirat (GEB) Ravensburg.

Wenn Sie Anregungen, Fragen, Ideen, Kritik o.ä. haben, können Sie sich jederzeit an die ElternvertreterInnen Ihrer Klasse oder an den Elternbeiratsvorsitzenden / seine Stellvertreterin wenden unter: 

elternbeirat@gskuppelnau-stchristina.de

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, liebe Eltern, der Schulleitung und den LehrerInnen.

Erich Steib, Elternbeiratsvorsitzender

Katrin Roknic, stellvertretender Elternbeiratsvorsitzender

 

Elternabende

Eine Einbeziehung der Eltern in den Schulalltag findet bei Elternabenden statt, die im Schulgesetz Klassenpflegschaft genannt werden. Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler und den Lehrern der Klasse.

Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen. Dem dient insbesondere

  • die Unterrichtung und Aussprache über den Entwicklungsstand der Klasse (z. B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme)

  • die Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften)

  • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung

  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und für Abschlußklassen Prüfungsordnung

  • in der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel;

  • Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen u. ä. im Rahmen der beschlossenen Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz, sowie sonstige Veranstaltungen für die Klasse

  • Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse, Durchführung der Schülerbeförderung

  • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats

Außerdem sollen die Lehrer im Rahmen des Möglichen auf Fragen zu besonderen methodischen Problemen und Unterrichtsschwerpunkten zur Verfügung stehen. 

Die Klassenpflegschaft tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Eine Sitzung muss stattfinden, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen.

 

Elternbeirat

Die gewählten Elternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Aus dem Elternbeirat werden 4 Eltern gewählt, die Mitglieder der Schulkonferenz sind.

Im Elternbeirat für unsere Schule sind im Schuljahr 2023 / 2024:    

Kl. 1a    

Kl. 1b    

Kl. 1c

Kl. 1d  

GFK 1  

GFK 2  

Kl. 2a  

Kl. 2b   

Kl. 2d  

Kl. 3a  

Kl. 3b

Kl. 3d  

Kl. 4a  

Kl. 4b  

Kl. 4d  

 

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Eltern, die gewählt wurden.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und ggf. zu beschließen.

Die Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben.

Die Schulkonferenz entscheidet z.B. über:

  • die Vereinbarung von Schulpartnerschaften

  • die Verteilung des Unterrichts auf fünf oder sechs Wochentage, den Unterrichtsbeginn und den Tag der Einschulung in die Grundschule

  • Grundsätze über die Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, die nicht generell vorgesehen sind und die zu keinen Berechtigungen führen

  • die Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger

Darüber hinaus ist die Schulkonferenz in weiteren Belangen anzuhören.

 

Mitglieder der Schulkonferenz der Grundschule Kuppelnau im Schuljahr 2023/2024:

Vorsitzende|Roswitha Malewski

Stellvertreter|Erich Steib

Mitglied|StellvertreterIn

Mitglied|StellvertreterIn